Glosse: Saufen wieder legal

29. Juli 2009 | Von Dimitrios Athanassiou | Kategorie: Gesellschaft

In Freiburg haben die Richter zu Gunsten der Selbstbestimmung der Bürger entschieden. Wo käme man auch hin, wenn die deutsche Verwaltungs-, Regulierungs- und Ordnungswut nun dem Bürger vorschreiben wolle, wann, wo und mit welcher Vehemenz er seine grauen Zellen in Alkoholika ersäufen darf. Gibt es nicht schon genug Beschränkungen? Kein Kinderlärm während der Mittagsruhe, kein Flascheneinwurf (der geleerten Objekte, die vom letzten Besäufnis übrig blieben) nach 19.00 Uhr, keine stimmungsvolle Musik nach 22.00 Uhr, Rauchverbot in den Kneipen, kein Wildpinkeln, kein Nackt-Sonnen in städtischen Parks und obendrein Anschnallpflicht. Was darf der Deutsche überhaupt noch?

"The Party is over" von *Kicki* by flickr.com

"The Party is over" von *Kicki* by flickr.com

Wir sind eine Nation der Unfreien geworden. Da ist es doch nur natürlich, dass man wenigstens über den uneingeschränkten, massenhaften Konsum der enthemmungverheißenden Flüssigkeit selber entscheiden möchte; auch wenn dann die Konsequenz darin besteht, in seinem eigenen Erbrochenen vollgepinkelt morgens neben dem Trottoir aufzuwachen oder von den freundlichen Helfern zum eigenen Schutz in eine wohnliche, fensterlose Justizkemenate für eine Nacht untergebracht zu werden? Was soll’s? Das gehört zum ganzheitlichen Eventgedanken wohl doch dazu!

Die Freiburger Prohibition

Es war Ende 2007. Die Stadtoberen Freiburgs sahen keine Alternative mehr: In der Freiburger Altstadt herrschte regelmäßig der (alkoholische) Ausnahmezustand. Das sogenannte „Bermudadreieck“ in der Altstadt verwandelte sich immer wieder in eine Art Hochsicherheitsbereich. Massenhafte Polizeipräsenz sollte der Vergnügungssucht alkoholisiert pöbelnder Jugendlicher Einhalt gebieten. Neben der zur erwartenden Lärmbelästigung durch die Feierwilligen kam es oft auch zu Ausschreitungen und Prügeleien. Um wieder etwas Friede in die Innenstadt zu bringen, entschied sich der Gemeinderat, ein örtlich wie zeitlich befristetes Alkoholverbot zu erlassen.

Als Modellversuch gedacht, sollte in einem großen Bereich der Altstadt, freitags und samstags zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens, Alkoholgenuss auf Freiflächen untersagt sein. Kneipen waren davon nicht betroffen. Quasi eine Umkehrung des Rauchverbotes. Tatsächlich trug das Experiment, auf dem aufmerksam die Augen Stadtoberer anderer deutscher Städte ruhten (schließlich ist dies kein ausschließlich Freiburger Problem), Früchte: So sank beispielsweise die Zahl der Gewalttaten, laut Polizeistatistik, um 16 Prozent. Erfreut über dieses positive Resultat, beschloss der Gemeinderat prompt, das Verbot bis Ende 2010 zu verlängern. Doch sie hatten die Rechnung ohne den Schankgast gemacht.

Ein Jura-Doktorand kippt das Verbot

Als Vertreter des „Arbeitskreises kritischer Juristinnen und Juristen“ (AKJ) reichte im August 2008 John Philipp, 27-jähriger Promotionsstudent im Fach Jura, Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein. Er sah in diesem Akt der Regulierungswillkür eine massive Freiheitseinschränkung. Der angehende Jurist hatte sich besonders als Kläger dadurch hervorgetan, da er, laut eigener Aussage, auch gern mal ein Bier auf der Straße trinkt. Das bringt das notwendige Maß der persönlichen Betroffenheit ins Spiel und macht die Klage glaubwürdig. Und tatsächlich bekam er am 28. Juli 2009 vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim Recht: Das Alkoholverbot wurde für rechtswidrig und damit für nichtig erklärt.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein generelles Alkoholverbot nur dann zulässig sei, wenn jeder potenziell Trinkende auch eine Gefährdung darstelle. Da aber nicht jeder, der trinke, auch gleich auffällig werde, sei dieses Verbot unzulässig. Außerdem sei es Sache des Gesetzgebers, wenn dies in städtischen Brennpunkten notwendig sei, Gesetze zu erlassen, die einem Alkoholmissbrauch vorbeugend entgegenwirken. Die Richter betonten allerdings auch, dass dieses Urteil keine Fürsprache für Komasaufen und Flatrate-Trinken sei.

Na denn, Prost

Dem Recht ist nun Genüge getan – zum Glück. Schließlich gibt es rund um den Alkoholkonsum schon genug Verbote. Die leckeren limonadenartigen Alcopops dürfen nur noch an über 18-Jährige verkauft werden. Und die Landesregierung in Baden-Württemberg plant ein Gesetz, das den Alkoholverkauf zwischen 22 Uhr und 5 Uhr verbieten soll. Ein solches Gesetz betrifft auch den „Gassenschank“ in der Gastronomie, also den Verkauf alkoholischer Getränke „über die Straße“ zu nächtlicher Stunde. Wenn das in anderen Bundesländern Schule macht, wird bei den Feierwilligen bald die Ernüchterung eintreten. Bei diesen ganzen Repressalien ist es schon gut, wenn der freie Bürgerwille auch mal triumphieren darf.

Was wäre wohl als Nächstes zu erwarten gewesen? Verkauf von Weinbrandbohnen nur noch an über 21-Jährige? Außerdem erscheint es kaum sinnvoll, dass Studenten nach dem Wochenende ohne Restalkohol wieder in die Hörsäle müssen. Bei der aktuellen Qualität der Lehre ist dies kaum zumutbar. Nein, der Deutsche lässt sich das Saufen nicht verbieten. Warum auch? In einem Land, das an Regulierungswahn wahrscheinlich nur noch von der Schweiz getoppt wird, existieren nur noch wenige Dinge, die lebensverkürzend so richtig Spaß machen. Dazu gehört neben dem Recht auf ungehindertes Delirium und der Inhalation krebserzeugender Dünste, auch die freie Fahrt auf deutschen Autobahnen ohne generelles Tempolimit. Etwas, was bei unseren „rückständigen“ Nachbarn in Resteuropa nahezu überall existiert und nach der Meinung der meisten Experten das Unfallrisiko deutlich verringern würde. In diesem Sinne: Live fast, die young!

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2 Kommentare
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  1. Das fand ich generell ne Sauerei, dass die Polente das einfach so verbeiten kann … wenn das nicht aufgehoben worden wäre, würde ich mich als Bürger voll noch weiter in meinen Feriheitsrechten beschränkt fühlen… Man darf ja fast gar nichts mehr in diesem Land, wenn solche Gesetze hier Hand und Fuss haben würden!

  2. Sehr sehr guter Artikel. Dieses Verbot spiegelt doch das wider was in letzter Zeit in der Politik abgeht, Ratlosigkeit. Interessant sind auch immer die Ausnahmen der Regeln. In Kneipen ist weiter Alkoholausschank erlaubt…aha, wie kommt denn das? Also da darf man sich dann weiter besaufen und draußen Pöbeln? Ach nee, in den Kneipen besäuft sich ja keiner, das machen nur die Jugendlichen, und das tun sie, indem sie nachts zwischen 22 und 5 Uhr Alkohol an der tanke kaufen!

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