Hartz IV – Leben am Abgrund oder Selbstbedienung?

13. August 2009 | Von Dimitrios Athanassiou | Kategorie: Gesellschaft

Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder war es, der eine ganze Reihe von Reformen einleitete. Zu diesen, die als “Agenda 2010″ kommuniziert wurden,  gehörten auch Arbeitsmarktreformen, wie die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (“Hartz-Reformen”). Die einzelnen Gesetze traten schrittweise zwischen 2003 und 2005 in Kraft und eigentliches Ziel war es, die Arbeitslosenzahl von damals vier Millionen innerhalb von drei Jahren zu halbieren. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe änderte sich einiges: Nach Auslaufen des Arbeitslosengeld-Anspruches gibt es nunmehr keine Arbeitslosenhilfe, sondern stattdessen das neue Arbeitslosengeld II (ALG II). Das entspricht aktuell 359 Euro an „Grundsicherung“, die alle Bedürfnisse des Leistungsempfängers berücksichtigen soll. Hinzu kommt das Geld der Miete einer „angemessenen Wohnung“. Üblicherweise bedeutet das für einen Single nicht mehr als 40 Quadratmeter.

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Foto via flickr.com (User Michael Westdickenberg)

Damit sind einige sogar besser gestellt als früher: Grundsicherung plus Miete ist mitunter mehr als von der Arbeitslosenhilfe zu erwarten gewesen wäre. Zudem sind die Sozialhilfeempfänger, die nun ALG II erhalten, zum ersten Mal rentenversichert. Der Sozialhilfe haftet aber seit jeher ein besonderer Makel an: In der öffentlichen Wahrnehmung sind dies Menschen, die aus den unterschiedlichsten sozialen, psychischen und physischen Gründen nicht mehr in der Lage sind, einer regulären Beschäftigung nachzugehen. Nach landläufiger Meinung die, welche der Gesellschaft als Klotz am Bein hängen und keinen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Dass bei den Hartz-IV-Reformen nur diejenigen Sozialhilfeempfänger in den ALG-II-Bezug kamen, die psychisch wie physisch in der Lage sind, täglich einer Beschäftigung von mindestens sechs Stunden nachzugehen, wurde in der Mediendiskussion nahezu unterschlagen. Dieses „Missverständnis“ machte nach außen hin plötzlich alle Hartz-IV-Empfänger zu Mittelempfängern, die es sich allesamt auf Kosten des Staates „gut gehen lassen“.

Verwaltungsdschungel oder Verwaltungswillkür?

Verwaltet werden die ALG-II-Empfänger von den ARGE-Centern, ARGE steht für „Arbeitsgemeinschaft“. Darunter werden die regionalen Einrichtungen zusammengefasst, in denen die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit mit kommunalen Mitarbeitern zusammengelegt sind, um die Integration in Arbeit und das Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu gewährleisten. Leider sitzen dort auch Mitarbeiter, die oft fachfremd, schlecht geschult und im persönlichen Kontakt unerfahren sind. Laut anonymen Aussagen von ARGE-Mitarbeitern sind die Gründe dafür simpel: Als die ARGE-Center aus der Bundesagentur für Arbeit ausgegliedert wurden, war der Bedarf an Arbeitskräften groß. Und so wurde eine Vielzahl an Mitarbeitern eingestellt, die keine Verwaltungsausbildung besitzen, stattdessen beispielsweise aus kaufmännischen Berufen stammten. Nach wenigen Tagen Rechtsschulung mussten sie aber selber darüber entscheiden, wer was und wie viel zu bekommen habe. „Zwangsübernommen“ wurden ebenfalls Mitarbeiter aus anderen Behörden. Diese waren es zwar gewohnt, mit Verwaltungsaufgaben betraut zu werden, hatten aber in ihrem Leben niemals zuvor „Kundenkontakt“ gehabt und sollten nun täglich Menschen bezüglich ihrer Rechte und Pflichten Rede und Antwort stehen. Dass dies kaum gut gehen kann, war absehbar.

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Foto via flickr.com (User Udo Herzog)

Das spiegelt sich in einer immens großen Anzahl inkorrekter ARGE-Bescheide wider. Statistischen Erhebungen nach könnte jeder zweite Bescheid falsch sein. Kein Wunder, dass an den Sozialgerichten geklagt wird, was das Zeug hält. Und tatsächlich erhält jeder zweite Klagende Recht. Erst kürzlich etwa ein junger Mann, der einen Ein-Euro-Job verweigerte. Er sollte als Maler arbeiten, obwohl er unter einer Atemwegserkrankung leidet, das notwendige Attest hatte er der ARGE vorgelegt, dieses war aber seltsamerweise „abhanden gekommen“. Die ARGE strich daraufhin seine Leistungen ganz. Zu Unrecht, wie das Gericht jetzt entschied. Solche Vorfälle stellen nur die Spitze des Eisbergs dar. Bei den Betroffenen entsteht naheliegend die Vermutung, dass es sich bei manch einem dieser Fehler nicht nur um ein einfaches Versäumnis handelt, sondern mitunter Gedankenlosigkeit und vielleicht in Einzelfällen auch Gleichgültigkeit im Spiel ist. Viele der eingehenden Anträge auf „Weiterbewilligung der Leistungen“ stauben vor sich hin.

Schuld daran ist das Vier-Augen-Prinzip: Eine Regelung, der zufolge nur nach einer Gegenprüfung durch einen Kollegen ein Bescheid zugestellt wird. Für einen Mitarbeiter de facto nicht mehr als Knopfdruck auf der Tastatur des Computers. Nach den Erfahrungen vieler Betroffener vergehen bis dahin schon mal vier bis sechs Wochen. Diese Zeit müssen die Leistungsempfänger ganz ohne Geld überbrücken – Menschen, die aufgrund ihrer individuellen Situation oft über überhaupt keine Rücklagen verfügen. Das führt zu einer explosiven Stimmung: Täglich prallen in den ARGE-Centern Menschen am Belastungs- mit solchen am Existenzlimit aufeinander. Manchmal kommt es zur Eskalation, die zum Teil gar in  Handgreiflichkeiten münden. Das hat auch für die ARGE-Mitarbeiter ernste psychische Konsequenzen: Manche sind nach persönlichen Attacken kaum mehr arbeitsfähig und leiden unter Angstzuständen.

Solche Vorfälle sind unentschuldbar und müssen mit der Härte des Gesetzes geahndet werden. Die Frage ist nur, ob nicht ein höheres Maß an Sensibilität für die Probleme der Betroffenen solche Vorfälle verhindern könnte. Fragt man Leistungsempfänger, insbesondere in den Brennpunkten der Großstädte wie dem Berliner Bezirk Neukölln, hört man einhellig: „Für die in ihren Büros sind wir doch allesamt Abschaum!“

Selbstbedienungssystem oder systematisierte Schikane?

Fälle von Missbrauch existieren. In einem System, das im Notfall jedem zu Gute kommt, wird es immer solche geben, die es ausnutzen. Die beispielsweise ALG-II kassieren und nebenher – schwarz – gutes Geld verdienen. Oder seltene „Highlights“, die sich am Mittelmeer aus „Gesundheitsgründen“ die Sonne auf den Leib scheinen und die Kohle dorthin überweisen lassen. Manchen wiederum ist bewusst, dass man mit Schuldenberg und Kindern aus verflossenen Partnerschaften besser beraten ist, nie wieder einen Job anzunehmen; stattdessen mit neuer Partnerin und neuerlich gezeugtem Nachwuchs, inklusive Kindergeld, wesentlich besser gestellt ist. Die Medien aber haben nichts Besseres zu tun, als immer wieder diese Extrembeispiele aus der untersten Schublade zu kramen. Programm waren deshalb lange Zeit immer wieder faule Hartz-IV-Empfänger, die sich weigerten, für einen Euro die Stunde zehn Stunden täglich bei 30 Grad Erdbeeren zu pflücken – die Gründe dafür mal beiseitegelassen: Die Ein-Euro-Jobs wurden eingeführt als „Wiedereingliederungsmaßnahme in den ersten Arbeitsmarkt“. Wie die Verkäuferin oder der Fabrikarbeiter durchs Erdbeerenpflücken wieder in einen halbwegs adäquaten Job kommen soll, bleibt nebulös.

Was nicht bedeutet, dass zumutbare Arbeit  (mit realistischer Perspektive) einfach abgelehnt werden darf. Aus der öffentlichen Kommunikation völlig ausgeklammert wurden überwiegend auch Beispiele von Ein-Euro-Jobs, in denen qualifizierte Arbeit geleistet wurde. Arbeit, die sonst aus öffentlicher Hand niemals zu bezahlen gewesen wäre: Im Nachklang des NRW-Projektes „Schulen ans Netz“ wurde beispielsweise geeigneten ALG-II-Empfängern angeboten, eine Stelle an einer öffentlichen Schule als „PC-Hausmeister“ zu übernehmen. In Wahrheit leisteten diese Menschen zum Teil den Job eines Computer-Technikers oder Netzwerkadministrators. Eine entsprechende Fachkraft hätte mindestens 35 Euro die Stunde gekostet. Solche Fälle werden kaum von den Medien aufgegriffen. Negativbeispiele erzeugen schlagkräftigere Schlagzeilen und garantieren höhere Quoten.

Würdeloses Vegetieren oder angemessene Lebenssicherung?

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Foto via flickr.com (User I moved)

Nicht alles ist mediale Hetze. Inzwischen finden sich sogar Reportagen über das Leben mit Hartz IV. Besonders über die Schwierigkeiten Alleinerziehender, die versuchen, mit diesen knappen Mitteln ihren Kindern eine menschenwürdige Existenz zu ermöglichen. Wer der Meinung ist, dies sei alles gar nicht so schlimm, sollte einfach mal den Selbstversuch wagen: einen Monat von 359 Euro Telefon, Handy, Strom, Heizung, Nahrungsmittel, Kleidung und Fahrkosten bezahlen. Da bleibt nichts über für einen Kino- oder Schwimmbadbesuch. Und selbst eine Currywurst am Stehimbiss gerät zum Luxus. Was einen Single schon zum Verzweifeln bringt, zeitigt bei Alleinerziehenden massivere Auswirkungen: Kinder bis 13 Jahre erhalten nicht einmal den vollen Satz. Ihnen stehen lediglich 211 Euro zur Verfügung. Dabei ist es in sich schon der Hohn, Säuglinge und Teenager von 13 Jahren auf dieselbe Bedürfnisstufe zu stellen.

Im Januar entschied das Bundessozialgericht (BSG) deshalb, dass diese Bemessung verfassungswidrig sei. Besonders deshalb, da der Gesetzgeber überhaupt nicht begründe, wie er diesen Betrag errechnet, sondern einfach willkürlich auf 60 Prozent des Regelsatzes festlegt. Nach dem alten Satz von 211 Euro sind für Essen 1,02 Euro am Tag vorgesehen, ein Gläschen Babynahrung kostet aber schon 1,39 Euro. Für Windeln gibt es acht Euro im Monat, das reicht für eine Woche. Und 20 Euro im Monat stehen gerademal für Kleidung zur Verfügung. Demnächst werden die Sätze im Rahmen des „Konjunkturpakets II“ für Kinder unter 14 Jahren auf 70 Prozent des Regelsatzes angehoben (246 Euro). Für Kinder ab dem 14. Lebensjahr wird der Satz, wie vorher auch, bei 80 Prozent verbleiben [Quelle: Tageschau.de].

Trotz dieser Teilerfolge änderte sich das Image der Hartz-IV-Empfänger in der Öffentlichkeit kaum. Jenseits der finanziellen Einschnitte spricht kaum jemand über die sozialen Folgen. Die öffentlichen Diskriminierungen und die Anfeindungen, denen insbesondere Kinder in den Schulen ausgesetzt sind. Hartz IV bedeutet oft den gesellschaftlichen Tod. Am kulturellen Leben teilzuhaben, wird schlichtweg unmöglich. Die Mittel reichen vielleicht fürs Überleben, für eine menschenwürdige Existenz aber nicht.

Mit den Hartz-IV-Reformen wurde die klassenlose Gesellschaft zugunsten einer „kastenartigen“ Hierarchie abgeschafft. Zudem schlägt die Bewertung der Produktivität von Menschen in eine Wertung des Menschen selbst um. Das ist verfassungsrechtlich mehr als bedenklich. Vergessen scheint, was im Grundgesetz verankert wurde: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ und „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Da ist man schon fast geneigt, mit der, etwas hanebüchenen, Forderung bestimmter politischer Richtungen zu sympathisieren. Der Forderung nach bedingungslosem Grundeinkommen für alle. Natürlich eine ökonomische Utopie – wenn auch eine schöne.

Ein guter Anfang wäre es bereits, Hartz-IV-Empfängern zu subventionieren, was ihnen zu einer neuen Arbeitsstelle verhelfen kann: Telefon, Internetanschluss, Tickets für öffentliche Verkehrsmittel. Wer nicht kommunizieren kann, existiert in unserer vernetzten Gesellschaft nicht, und wer nicht mobil ist, hat kaum eine Chance, die Job-Suche über das unmittelbare Lebensumfeld auszudehnen. Bei den ARGE-Centern besteht ebenfalls Bedarf. Mehr und besser geschulte Mitarbeiter sind zwingend nötig. Es muss gezielter gefördert und in enger Kooperation mit der Wirtschaft für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden. Eine Reform der Reform scheint überfällig. Es wird zu hoffen sein, dass sie diesmal durchdachter und weniger von blindem Aktionismus getrieben ist.

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2 Kommentare
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  1. Ich denke mal, ein System, was alle über einen Kamm schert, ist grundsetzlich falsch. Ich kenne viele, die nicht arbeiten wollen und nur von H IV leben. Da werden absichtlich verhunzte Bewerbungen geschrieben etc. um ja nicht arbeiten zu müssen.

    Ich kenne aber auch genauso viele, die ohne Schuld ins H IV System reingerutscht sind und nun am Rande ihrer Existenz leben müssen. Das ist kein soziales Verhalten eines Staates.

    Man kann nicht jemanden bestrafen, der z.B. durch Krankheit seine Arbeit verloren hat. Dann wird auch noch das Kindergeld als Einkommen mit angerechnet. Klar, wenn man schon diese Unsummen über H IV bezieht, dann müssen die Kinder eben auch drunter leiden.

    Ich weiss wovon ich rede, war selbst eine Zeit lang H IV durch Krankheit reingerutscht und meine Frau ist Arbeitsvermittlerin bei dem Verein. Und auch sie kritisiert Teile des Systems dort.

  2. Dass es Ungerechtigkeiten gibt und “über einen Kamm” geschoren wird, liegt dann aber nicht am “Staat”, sondern an der Umsetzung der Reform, oder? Wären geschulte Mitarbeiter da, in genügend hoher Anzahl und genügender Ausbildung für diese Aufgabe, könnte man ja differenzieren. Genau daran scheint es aber wohl zu hapern.

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