Israel drohen Klagen wegen Kriegsverbrechen

24. Januar 2009 | Von hofnarr.florian | Kategorie: Hingesehen-Features, Politik

Er herrscht Waffenruhe in Israel. Im westlichen Fernsehen, das oft von Informanten beider Seiten abhängt, sind jetzt das Ausmaß und die Folgen des Konflikts zu sehen. Gaza-Stadt und große Teile des Gaza-Streifens liegen in Schutt und Asche. Viele Zivilisten beklagen den Verlust von Angehörigen. Doch der Konflikt ist noch nicht gelöst. Israel (rechts im Bild der israelische Ministerpräsident Ehud Olmert) wollte mit dem Einmarsch die dauernde Gefahr für seine Bürger beenden, doch die Hamas kontrolliert noch immer den Gaza-Streifen und die Gefahr von palästinensischen Raketen ist nur kurzfristig gebannt. Oft trafen die Angriffe nicht Hamas-Kämpfer, sondern die Zivilbevölkerung. Aufgrund der hohen Opferzahlen muss sich Israel jetzt den Vorwürfen vieler arabischer und auch westlicher Länder stellen, es habe das Völkerrecht missachtet.

Besonders schlimm erging es denjenigen, die von brennendem Phosphor verletzt wurden. Der bis zu 1.000 Grad Celsius heiße Stoff brennt sich durch die Haut der Opfer und ätzt sich oft bis zu den Knochen durch. „Am Anfang wussten wir nicht, womit wir es zu tun hatten, und haben die Patienten nach der Erstversorgung nach Hause geschickt“, sagt Abu Schaban, Chef der Abteilung für Brandwunden im Krankenhaus. Doch die Patienten kamen wieder. „Der Phosphor hatte weiter gebrannt, riesige Löcher, teils bis auf den Knochen.“

Ein Opfer mit Phosphor-Verbrennungen Quelle:flickr.com

Israel verwendete die umstrittenen, aber nicht verbotenen, Phosphor-Granaten bereits im Libanon-Krieg. Bei diesen Bomben oder Granaten wird weißer Phosphor in ein Behältnis gefüllt und dann von der Artillerie in das Zielgebiet geschossen. Bei Öffnung des Körpers reagiert der chemische Stoff mit Sauerstoff und beginnt zu glühen. Haupteffekt ist ein starker Nebel, der Truppenbewegungen tarnen soll. Allerdings entzünden die Geschosse bei Berührung auch fast alles Brennbares und hinterlassen bei Menschen Verbrennungen dritten Grades.

Israel muss sich jetzt nach dem Waffenstillstand sowohl von der arabischen Gemeinschaft als auch von westlichen Nationen schwere Vorwürfe gefallen lassen – und das zu Recht. Neben dem Kampf gegen die Hamas habe sich das Militär auch durch Verbrechen an die Zivilbevölkerung schuldig gemacht. Die Regierung reagierte, sicherlich auch in Angesicht der am 10. Februar anstehenden Parlamentswahlen, prompt. Offiziere, die kurz nach Kriegsende noch laut als Helden gefeiert wurden, werden nun von der Öffentlichkeit fern gehalten. Fotos und Namen der Soldaten werden nicht mehr veröffentlicht. Hochrangige Kommandeure sollen sich nicht mehr mit Interviews belasten.

Die Angst vor Anklagen wegen Kriegsverbrechen ist anscheinend groß. Nach einem Bericht der FAZ vom 24.01.09 prüfen Fachkräfte derzeit intensiv die Rechtslage, vor allem in Europa, wo es in jüngster Zeit einfacher geworden sei, Verfahren gegen Kriegsverbrecher einzuleiten.

Der Hofnarr versteht, dass Israels Gewissen offensichtlich doch nicht blütenrein ist.

Allerdings beruhen die meisten Vorwürfe, besonders bezüglich der Phosphor-Angriffe noch auf Augenzeugenberichten. Für eine fundierte Anklage benötigt man aufwendige Untersuchungen, um zu beweisen, dass Israel Phosphor auch in Gebieten mit Zivilbevölkerung eingesetzt hat. Amnesty International ist davon überzeugt, dass das israelische Militär gesetzwidrig handelte und hat angeblich auch „unwiderlegbare Beweise“. In dicht besiedelten Gebieten von Gaza-Stadt hätten sie Überreste solcher Granaten gefunden. Zudem seien in den Wunden von Verletzten leicht Spuren zu finden. Freilich hatten palästinensische Ärzte in ihrer Verzweiflung jedoch das betroffene Gewebe meist einfach heraus geschnitten.

Der Hamas-Regierungschef Hanija (3. v.r.)

Die Armee-Ermittler müssen noch herausfinden, ob der Gebrauch dieser Waffen “angemessen” war oder nicht. Denn es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Schon seit der Haager Landkriegsordnung von 1899 gilt der Grundsatz, dass Methoden, die „unnötige Leiden“ verursachen, verboten sind. Zudem dürfen Soldaten und militärische Ziele einerseits sowie Zivilisten und zivile Ziele andererseits nicht im gleichen Ausmaß von den Angriffen betroffen sein. Die Anwendung von Gewalt ist grundsätzlich nur gegen Soldaten und militärische Ziele zulässig – die Zivilbevölkerung ist zu schonen. Ansonsten können zivile Opfer nicht gerechtfertigt werden.

Israel ist an dieses Recht gebunden, auch wenn die Hamas ihrerseits das Völkerrecht nicht beachtet. Allerdings ist in dem Fall von Israel nicht der internationale Strafgerichtshof in Den Haag zuständig, da das Land das zuständige Statut nicht ratifiziert hat. Außerdem geschahen die Vorfälle auf keinem Gebiet eines Landes, das diese Gerichtsbarkeit anerkennt.

Es ist abzuwarten, ob Israel tatsächlich Konsequenzen zu befürchten hat. Der Hofnarr hält ein Verfahren für eher unwahrscheinlich. Vor allem die pro-israelischen Amerikaner werden einen solchen Prozess wohl nicht zulassen. Außerdem ist die Lage im Nahen Osten derart versponnen, dass es schwierig ist, die Vorwürfe zu beweisen. Zudem sind viele Formulierungen der Haager Landkriegsordnung schwammig. Die Beurteilung, ob die Opfer der Zivilbevölkerung angemessen waren, wird noch für viel Diskussionen sorgen. Das Aufwiegen von Menschenleben und Opfern bleibt immer ein unmögliches Unterfangen.

Quellen und weiterführende Links:

Spiegel

Zeit

Welt

Hingesehen-Feature: Krieg ist keine Lösung

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