So funktioniert die Bundestagswahl

18. September 2009 | Von hofnarr.florian | Kategorie: Hingesehen-Features

Hinweis: Am 27. September veranstaltet Hingesehen einen Live-Blog zur Bundestags-Wahl. Wir hoffen auf zahlreiche Teilnahme und anregende politische Diskussionen. Zudem könnt ihr euch im Vorfeld nochmal genau über eure Direktkandidaten informieren: Über 50 Abgeordnete haben mittlerweile auf unsere Interviewanfragen geantwortet.

Am 27. September finden die Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag statt. Dies sind die wichtigsten und bedeutsamsten Wahlen des Superwahljahres 2009. Leider herrscht unter den Bürgern aber oft noch Ahnungslosigkeit darüber, was sie eigentlich genau wählen und insbesondere darüber was Erst- oder Zweistimme bedeuten. Hingesehen versucht Licht ins Dunkel zu bringen und erläutert die Einzelheiten des Wahlvorgangs:

Das Wahlsystem

Für die Wahl gelten fünf Grundsätze:
1.  Allgemeinheit der Wahl: Jeder Staatsbürger ab 18 darf unabhängig von Rasse, Religion, politischer Anschauung oder Geschlecht wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt werden (passives Wahlrecht).
2. Freiheit der Wahl: Es muss einen freien Prozess der Meinungsbildung geben und die Entscheidung muss frei zum Ausdruck gebracht werden. Dies kann zum Beispiel Druck und Drohung der Obrigkeit verletzt werden.
3. Unmittelbarkeit: Die Vertreter (Abgeordnete) werden direkt gewählt und nicht indirekt über den Umweg eines weiteren Organs.
4. Gleichheit: Jede Stimme hat den gleichen Zählwert und grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert. Diese dürfen nicht abhängig sein von Besitz, Einkommen, Steuerleistung, Bildung, Religion, Rasse, Geschlecht, politischer Einstellung oder durch zu unterschiedlich große Wahlkreise.
5. Geheim: Niemand anderes als man selbst darf Erkenntnis darüber erlangen, wie man gewählt hat. Diese Freiheit muss gewährleistet sein.

Wer wird gewählt?

Anders als vielleicht viele vermuten, wird nicht direkt die Kanzlerin oder der Kanzler gewählt. Bei dieser Wahl bestimmt der Bürger lediglich die Mitglieder des 17. Deutschen Bundestags. Die Abgeordneten des neu bestimmten Parlaments wählen dann den Bundekanzler/Bundeskanzlerin, der vom Bundespräsidenten vorgeschlagen wird.

Was bedeuten Erst- und eine Zweitstimme?

Die Erststimme wird oft auch Personenstimme genannt, weil mit ihr ein Direktkandidat für den Bundestag bestimmt werden kann. In jedem Wahlkreis stehen mehrere Kandidaten für die Erststimme zur Auswahl (eine pro Partei). Sie können allerdings auch parteilos sein. Der Anwärter, der die meisten absoluten Stimmen erhält, zieht direkt in den Bundestag ein.

Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei oder die jeweilige Landesliste. Alle derzeit 598 Parlamentsmandate werden nach ihren bundesweiten Zweitstimmenzahlen auf die Parteien verteilt, die bundesweit mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen auf sich vereinen. Über die Länderlisten, die im Vorfeld bestimmt wurden, werden dann die jeweiligen Abgeordneten der Parteien bestimmt. Alternativ kann eine Partei auch drei Direktmandate (siehe Erststimme) erhalten und so ebenfalls Mandate entsprechend ihrer Zweitstimmenanzahl erhalten. Jede Partei erhält also erstmal anteilig Sitze im Bundestag abhängig von ihrem Zweitstimmenanteil, sofern dieser fünf Prozent übersteigt, Bundestagsmandate.

Beide Möglichkeiten können auch kombiniert werden: Ein Direktkandidat kann sich zusätzlich auf der Landesliste einer  Partei eintragen, um „abgesichert“ zu sein. Auf diese Weise kann ein Kandidat, der in seinem Wahlkreis wenig Aussicht auf ein Direktmandat hat, dennoch in den Bundestag einziehen.

Ausnahme: Überhangmandate

Aufgrund der Erststimme kann es aber passieren, dass eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag einbringt, als ihr eigentlich per Zweitstimme zustehen. In diesem Fall ziehen alle gewählten Direktkandidaten in das neue Parlament ein, auch wenn der Partei nach Zweitstimme nicht so viele Sitze zustehen würden. Diese zusätzlichen Mandate werden Überhangmandate genannt. Von ihnen profitieren vor allem die großen Parteien, aber auch solche die in bestimmten Gebieten Hochburgen haben. In diesem Jahr könnte diese Ausnahmeregel sogar eine entscheidende Rolle spielen. Die Union wird vermutlich einige Überhangmandate erhalten und sich so einen Vorteil gegenüber den anderen Parteien verschaffen können. Die Problematik dadran ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Überhangmandate eigentlich für verfassungswidrig erklärt hat. Die Sozialdemokraten wollten das Wahlsystem auch noch vor den Wahlen ändern. Dies gelang aufgrund mangelnder Zeit und Gegenlenken der Union jedoch nicht mehr. Somit könnten die Überhangmandate diesmal noch zum Zünglein an der Waage für Union werden.

Hier ein interessante Straßenumfrage zu den Bundestagswahlen von unserem Partner Politik.de:

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5 Kommentare
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  1. Der letzte Teil ist nicht ganz korrekt ;)

    Die “mangelnde Zeit” war zwar der offizielle Grund, aber eigentlich wurde es vom Bundestag auf “später” verschoben, weil die Mehrheit im Bundestag bei der CDU liegt und sich eben für diese Wahl einen Vorteil durch die Überhangmandat-Regelung erhofft.
    Karlsruhe hatte dem Bundesrat die Wahl gelassen, es jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.

    Rechtsstaat 4tw ;)

  2. sorry,
    Bundestag = Bundesrat ;)

  3. achja und nochwas :P

    Wenn man einen Kommentar abschickt, wird man auf eine Error-Seite weitergeleitet.

  4. @Malte: Der Gesetzgeber hat bis Juli 2011 Zeit. Die Grünen hatten einen entsprechenden Änderungsantrag im Bundestag eingebracht. Dieser wurde aber abgelehnt, auch von der SPD. Aber wohl nur, weil die Sozialdemokraten sich sowieso bewusst waren, dass die Union im Bundesrat ablehnt. CDU/CSU haben das Gesetz natürlich nicht zum Wohle Deutschlands, sondern eher zum Wohle der Union abgelehnt. ;) Somit gebe ich dir Recht. Ich habe den Teil noch kurz ergänzt.

    P.S: Ich versuche den Error mal zu beheben. Danke für den Tipp.

  5. Cooles zeugs was ihr hier aufgelistet habt ja man echt krass

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